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Alleenbrücke: Gewichtsbeschränkung auf sechs Tonnen ab 24. April

Über die Alleenbrücke, die die Europastraße mit dem Wohngebiet von der Neckarhalde über die Rappenberghalde bis hin zum Campingplatz verbindet, dürfen ab Donnerstag, 24. April 2025, lediglich Fahrzeuge fahren, die weniger als sechs Tonnen wiegen. Die Parkplätze auf der Brücke entfallen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Brücke durch die Materialprüfanstalt Stuttgart. Die engmaschige Beobachtung der Alleenbrücke hat gezeigt, dass Gewicht von der Brücke genommen werden muss. Die Entscheidung führt zu Einschränkungen, aber die Sicherheit der Bürger_innen steht an erster Stelle.

Auswirkungen der Reduzierung der Gewichtsbeschränkung auf einen Blick:

  • Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu sechs Tonnen sowie Fahrräder und Fußgänger_innen dürfen die Brücke weiterhin passieren.
  • Die Parkplätze auf der Brücke entfallen. Für Anwohner_innen gibt es Ersatzparkplätze in der Uhlandstraße.
  • Fahrzeuge über sechs Tonnen dürfen nicht mehr über die Brücke fahren.
  • Der TüBus teilt die Linie 6 am Hauptbahnhof und bedient den Abschnitt zum Rappenberg mit Kleinbussen. Der Fahrplan wird beibehalten.
  • Die Müllabfuhr fährt über die Altstadt in das Wohngebiet. Die Abfuhrtermine für den Bio-, Restmüll und Gelben Sack bleiben gleich.
  • Die Feuerwehr fährt bei Notfällen durch den Fahrradtunnel ins Wohngebiet.