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Kontakt

Was können wir für Sie tun?

Alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung der Universitätsstadt Tübingen finden Sie unter Dienstleistungen von A-Z. Sie können mit unseren Fachleuten per E-Mail, per Post, telefonisch oder persönlich in Kontakt treten.

Für jede Frage der richtige Ansprechpartner

Unter Dienststellen von A-Z finden Sie alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Fachabteilungen der Stadtverwaltung.

So erreichen Sie uns zentral

Universitätsstadt Tübingen
Am Markt 1
D-72070 Tübingen
Telefon 07071 204-0
Fax 07071 204-41777
E-Mail stadt@tuebingen.de

Die Öffnungszeiten der Dienststellen im Rathaus erfahren Sie auf der Seite Bürgerservice/Dienststellen A-Z unter den jeweiligen Einträgen.

So erreichen Sie das Bürgeramt

Schmiedtorstraße 4
D-72070 Tübingen
Telefon 07071 204-2020
E-Mail buergeramt@tuebingen.de

Die Öffnungszeiten der Dienststellen im Bürgeramt erfahren Sie auf der Seite Bürgerservice/Dienststellen A-Z unter den jeweiligen Einträgen.

Sichere Kommunikation mit der Universitätsstadt Tübingen

Wer elektronisch und sicher mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung in Kontakt treten will, kann dazu die Virtuelle Poststelle (VPS) nutzen. Dies ist ein sicherer und rechtsverbindlicher Weg, um mit der Universitätsstadt Tübingen elektronisch zu kommunizieren. Hier finden Sie das elektronische Postfach der Universitätsstadt Tübingen.

Rechtliche Hinweise
Die virtuelle Poststelle (VPS) ist eine Kommunikationsplattform zur sicheren (verschlüsselten) und rechtsverbindlichen* Kommunikation gemäß § 2 E-Government-Gesetz (EGovG) in Verbindung mit § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) („Elektronik-Anpassungsgesetz“).

Verschlüsselte oder digital signierte Dokumente nimmt die Stadtverwaltung ausschließlich über die virtuelle Poststelle entgegen.

Die Stadtverwaltung nimmt keine E-Mails entgegen, die der Absender selbst verschlüsselt. Die Stadtverwaltung nimmt keine verschlüsselten oder digital signierten Dokumente entgegen, die an andere E-Mail-Adressen als die oben genannten gesendet werden. Alle übrigen E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung dienen der formlosen Kommunikation mit der Stadtverwaltung.

Bitte beachten Sie, dass für alle Dokumente, für die gesetzliche Schriftform vorgesehen ist, eine rechtswirksame Erklärung gegenüber der Universitätsstadt Tübingen gemäß §§ 126 a Abs. 1 BGB, 3 a Abs. 2 S. 2 LVwVfG / VwVfG Bund nur unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgegeben werden kann, welche die einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG , kurz: eIDAS-VO, und des Vertrauensdienstegesetzes (VDG), welches das Signaturgesetz abgelöst hat, erfüllt. Solche Anfragen nimmt die Stadtverwaltung gemäß §3a  Abs. 1 Satz 2 LVwVfG derzeit – mit Ausnahme der Wohngeldstelle (siehe oben) – ausschließlich über die VPS entgegen.

Eine rechtssichere Antwort der Universitätsstadt Tübingen kann nur in Papierform erfolgen. Die Universitätsstadt Tübingen behält sich daher vor, eingehende Nachrichten per Briefpost zu beantworten. Wir setzen die Angabe einer vollständigen Namensangabe und Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten voraus. Die Verwendung eines Pseudonyms ist unzulässig.

Welche Dateiformate zulässig sind, wird im folgenden Abschnitt erläutert. Dokumente in anderen Formaten werden zwar entgegengenommen, können gemäß § 3a Abs. 3 LVwVfG erst dann bearbeitet werden, wenn der Absender das Dokument in einem der genannten Formate oder in Schriftform nachreicht.

Hinweise zur Benutzung der VPS
Nachrichten über die VPS werden über Ihren Browser übermittelt. Somit ähnelt die VPS einem Web-Maildienst. Sie werden Schritt für Schritt durch die Eingabemasken geführt. Um Nachrichten oder Dateien an die Virtuelle Poststelle der Universitätsstadt Tübingen zu senden, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Ohne vorherige Registrierung
Ihre Nachricht wird verschlüsselt an uns übermittelt. Ihre E-Mail-Adresse oder alternativ Ihre postalische Adresse wird verwendet, um Ihnen eine Eingangsbestätigung zuzusenden und Ihre Nachricht zu beantworten. Eine Antwort ist jedoch nur per Post oder als unverschlüsselte E-Mailnachricht möglich.

2. Mit vorheriger Registrierung (Benutzer-Account)

  • Wenn Sie sich bei der VPS registrieren, können Sie auch eine verschlüsselte Antwort erhalten. Ihre E-Mail-Adresse wird in diesem Fall nur verwendet, um Sie über den Eingang neuer Nachrichten der Universitätsstadt Tübingen in Ihrem VPS-Postfach zu informieren. Nach dem Einloggen in die VPS können Sie anschließend die Nachrichten verschlüsselt über Ihren Browser abrufen.
  • Merken Sie sich bitte Ihr Passwort. Sie benötigen es zum Abruf von Antworten und zum Versenden weiterer Nachrichten. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, wählen Sie den Link „Passwort vergessen?“ auf der Anmeldeseite. Ihnen wird dann die Sicherheitsfrage gestellt, welche Sie bei Einrichtung Ihres Benutzerkontos hinterlegt haben. Mit der richtigen Antwort vergeben Sie sich ein neues Passwort. Die VPS übermittelt Ihnen dann per E-Mail einen Link, mit dem Sie Ihr neues Passwort aktivieren.

Nachrichten, die Sie an die VPS schicken, werden in der zentralen Poststelle der Stadtverwaltung gesichtet und von dort an die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung weitergeleitet. Ihre Nachrichten werden deshalb in der Poststelle der Stadterwaltung entschlüsselt.

Über die VPS können Sie auch Dateianlagen an die Stadtverwaltung senden. Derzeit werden folgende Dokumentenformate entgegengenommen:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word (.doc, .docx)
  • Textdateien im Format ANSI (.txt)
  • Tagged Image File Format (.tif)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Graphics Interchange Format (.gif)

Die maximale Größe aller Dateianlagen, die Sie mit einer Mail an die VPS schicken können, beträgt 10 MB

Informationen zur digitalen Signatur
Die digitale Signatur ist die elektronische Form einer Unterschrift. Es gibt verschiedene Arten der digitalen Signatur – je nachdem, was mit der Signatur erreicht werden soll bzw. welche gesetzlichen Anforderungen bestehen. Nur die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (quS) kann eine gesetzliche Schriftform ersetzen(§§ 126 a Abs. 1 BGB, 3 a Abs. 2 S. 2 VwVfG Bund/ LVwVfG).

Nähere Informationen zur digitalen Signatur erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Hinweis zum neuen Personalausweis (nPA)
Der neue Personalausweis (nPA) ersetzt seit 1. November 2010 den bisherigen Ausweis. Es besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur auf den nPA zu laden.

Bankverbindung der Universitätsstadt Tübingen

www.tuebingen.de/bankverbindung

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