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Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden. Die Hundesteuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und muss innerhalb eines Monats beglichen werden. Für jeden Hund wird auch eine Hundesteuermarke ausgegeben, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen. Sollten Sie die Marke verloren haben, können Sie eine Ersatzmarke beantragen.

Sie können die Ersatzmarke online über das Service-Portal Baden-Württemberg bestellen:

Online-Antrag

Zuständig: