Direkt zum Inhalt

Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke erforderlich sein. Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen Sie für die Eintragung von Kindern in Ihrer Lohnsteuerkarte, wenn diese nicht in Ihrer Wohnung gemeldet sind.

Voraussetzung:

Wenn Sie oder das Kind, für das Sie die Lebensbescheinigung benötigen, mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, erhalten Sie diese bei den Bürgerbüros Stadtmitte. Lustnau oder Derendingen oder den Verwaltungsstellen der Ortsteile.

Ablauf:

Die Lebensbescheinigung für Rentenzwecke können Sie persönlich durch Vorsprache mit dem Vordruck des Rentenversicherungsträgers beantragen.

Eine steuerliche Lebensbescheinigung für das Finanzamt können Sie persönlich durch Vorsprache oder schriftlich formlos unter Angabe des Zweckes beantragen.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei persönlciher Vorsprache)
  • Vordruck "Lebensbescheinigung"  des Rentenversicherungsträgers
  • Formloser Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung (bei schriftlicher Antragstellung)

Kosten:

Gebührenfrei sind

  • Lebensbescheinigungen für gestezliche Renten auf dem Vordruck des deutschen Rentenversicherungsträgers, für gesetzliche Renten aus EU-Staaten sowie der Schweiz,
  • die steuerliche Lebensbescheinigung für das Finanzamt

Die Gebühr für Lebensbescheinigungen für Renten aus anderen ausländischen Staaten sowie für deutsche und ausländosche Betriebsrenten oder für eine andere Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5 Euro je Bescheinigung.

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.