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Benutzung der Straßenfläche beim Bauen

Zur Einrichtung einer Baustelle oder aber auch zur Lagerung von Baumaterialien kann Straßenfläche benötigt werden, wenn die Baugrundstücksfläche nicht ausreicht. Oftmals ist auch ein Gerüst auf dem Gehweg anzubringen.

Handelt es sich dabei um öffentliche Straßen, Wege und Plätze ist eine Genehmigung erforderlich, da je nach Lage, Verkehrsaufkommen und vorhandenen Verkehrsregelungen weitere Maßnahmen zu treffen sind.

Dies können Umleitungen, Verlegungen von Bushaltestellen, Sicherungsmaßnahmen für den Fußgängerverkehr, Änderungen der Verkehrszeichen, der Fahrtrichtung oder der Lichtzeichenanlage sein. Hierzu ist daher die Vorlage eines Planes mit Einzeichnung der benötigten Flächen, der vorhandenen und der geplanten vorübergehenden Verkehrsmaßnahmen notwendig. Dieser wird von den jeweils betroffenen, beteiligten Stellen begutachtet und nach eventuell abzustimmenden Änderungen genehmigt.

Neben der Gebühr für das Tätigwerden der Verwaltung (45 Euro) fällt eine Sondernutzungsgebühr für die Benutzung der Straße an (derzeit 0,15 Euro je angefangener Quadratmeter täglich). Die Gebühren werden in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straße erläutert.

Ablauf:

Sie müssen bei der Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen/ Sondernutzungserlaubnis stellen. Dieser Antrag muss online gestellt werden.

Die Fachabteilung erteilt die Sondernutzungserlaubnis auf Widerruf oder zeitlich begrenzt. Sie kann die Erlaubnis mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Frist:

Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vorher gestellt werden.

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Robert Gallas
Telefon 07071 204-2615
E-Mail robert.gallas@tuebingen.de
Ioanna Voulgaraki
Telefon 07071 204-2430
E-Mail ioanna.voulgaraki@tuebingen.de
Anna-Lena Krause
Telefon 07071 204-2614
E-Mail anna-lena.krause@tuebingen.de
Christina Keller
Telefon 07071 204-2306
E-Mail christina.keller@tuebingen.de