Denkmalschutz
Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege sind in Tübingen wichtige Bausteine der Stadtentwicklung.
Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden sind steuerlich absetzbar. Steuerbescheinigungen werden ausgestellt, wenn die Arbeiten vor der Ausführung denkmalpflegerisch abgestimmt und genehmigt wurden. Informationen dazu gibt es bei der Fachabteilung Stadtplanung, die Bürgerinnen und Bürger bei Bau- und Sanierungsvorhaben auch kostenlos berät.
Anträge auf Zuschüsse und auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
Wertepläne
Ein wichtiges Mittel, um historische Orts- und Stadtkerne ganzheitlich denkmalpflegerisch zu schützen, sind Wertepläne. In ihnen sind alle erhaltenswerten Gebäude, Straßenzüge, Plätze und Grünflächen einer größeren Anlage bauhistorisch beschrieben. Denkmalbehörden, kommunale Entscheidungsträger und Sanierungsgesellschaften können auf diesen Datenbestand zurückgreifen, um schnellere und bessere Entscheidungen beim Planen und Bauen zu treffen.
Die Abteilung Denkmalschutz des zuständigen Regierungspräsidiums erarbeitet die Wertepläne zusammen mit der Stadtverwaltung. In Tübingen gibt es sie für zwei Gebiete: für die historische Altstadt und für die Gesamtanlage Bebenhausen.