Muss man im Erdgeschoss Gewerbeflächen herstellen?
Eine Verpflichtung, Gewerbe im Erdgeschoss herzustellen, gibt es nur bei den Grundstücken zur Hechinger Straße hin. Hier sind mindestens die zur Straße gewandten ersten sechs Meter gewerblich oder mit anderen Nutzungen, die nicht dem Wohnen dienen, zu nutzen. Mehr ist auch möglich. Dargestellt und erläutert werden diese Bereiche im Bebauungsplan. In allen anderen Bereichen in Baufeld B und C kann im Erdgeschoss auch gewohnt werden.