Werden Grundstücke auch im Erbbaurecht vergeben?
Einzelne Parzellen eines Blocks werden nur verkauft. Eine Vergabe im Erbbaurecht ist hier nicht möglich. Es kann sich jedoch eine sogenannte „Großgruppe“ bereits zum Zeitpunkt der Anker-Vergabe auf das gesamte Baufeld C bewerben. Dieses könnte dann in Erbbaurecht vergeben werden. Hier gilt jedoch immer: Je größer das gewünschte Baufeld, desto besser muss das Konzept sein, da dadurch viele andere Gruppen nicht zum Zuge kommen.