Optionsphase
Wurde Ihr Projekt von der Vergabekommission ausgewählt, erhalten Sie eine Optionsvereinbarung. Darin werden die für den Zuschlag entscheidenden Merkmale Ihres Projekts genannt. Nun können Sie Ihr Gebäude planen, gegebenenfalls Ihre Gruppe vervollständigen und die Finanzierung klären.
Nach den ersten vier Monaten wird in einem Gespräch überprüft, ob die Angaben, die für den Optionserhalt ausschlaggebend waren, bei der weiteren Planung eingehalten wurden. Falls Sie möchten, können Sie davor gern ein zusätzliches Beratungsgespräch mit der Stadtverwaltung führen.
Werden die Merkmale umgesetzt, arbeiten Sie das Baugesuch für das Vorhaben aus.
Werden die Merkmale nicht eingehalten, haben Sie zwei Monate Zeit, um nachzubessern. Sollten die Merkmale danach immer noch nicht erreicht sein, wird die Option zurückgezogen und erneut vergeben.
Eine Verlängerung der Optionszeit ist nur im Ausnahmefall möglich, da Tübingen dringend neuen Wohnraum benötigt. Nach den ersten sechs Monaten der Optionsphase wird eine Optionsgebühr erhoben in Höhe von einem Prozent des Grundstückskaufpreises. Die Gebühr wird bei einem Kauf angerechnet.
Als Optionsnehmer können Sie jederzeit von der Option zurücktreten, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Optionsgebühren werden jedoch nicht zurückerstattet.