Verkauf
Hält das Projekt die Angaben, die bei der Bewerbung gemacht wurden, ein und liegt ein genehmigungsfähiger Bauantrag vor, wird das Grundstück an die Projektgruppe verkauft. Zum Kaufvertrag gehört auch eine Grundlagenvereinbarung, welche die Regelungen aller beteiligten Akteure (Anker und Anlieger) eines Baufeldes untereinander vertraglich fixiert. Zum Kaufvertrag gehört außerdem eine Obliegenheit, die die Baufertigstellung innerhalb einer vorgegebene Frist absichert.