Elternbeirat
Der Elternbeirat der Tübinger Musikschule vertritt die Interessen der Eltern und ihrer Kinder gegenüber der Musikschule. Er wird für drei Jahre gewählt. Die letzte Wahl war am 1. März 2023.
Kontakt
E-Mail mprenzlergmx.de
Mitglieder
Marcus Prenzler (Vorsitzender)
Rainer Pfister (stellvertretender Vorsitzender)
Emma Amorós Juncosa
Dominik Epple
Auszug aus der Betriebssatzung der Tübinger Musikschule
§ 12 Elternbeirat
(1) Aufgaben
1. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Musikerziehung in der Musikschule und im Elternhaus zu fördern. Er dient als Kontaktorgan zwischen Elternschaft und Musikschule. Insbesondere soll er Anregungen und Ideen von Eltern diskutieren und weiterleiten und sich für die Ziele und Aufgaben der Musikschule bei Elternschaft und Bevölkerung einsetzen.
2. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler der Musikschule und ihrer Eltern.
3. Der Elternbeirat unterstützt partnerschaftlich die Außenwirkung der Musikschule.
(2) Wahl
1. Jährlich zu Beginn des Schuljahres ist eine Elternversammlung einzuberufen. Alle drei Jahre sind bis zu fünf Elternvertreterinnen und Elternvertreter zu wählen.
2. Der Elternbeirat besteht aus den gewählten Elternvertreterinnen und -vertretern. Der Beirat wählt spätestens vier Wochen nach seiner Wahl seine Vorsitzende / seinen Vorsitzenden und deren Stellvertretung.
3. Bis zur Wahl des neuen Elternbeirates führt der bisherige Elternbeirat die Geschäfte weiter.
(3) Informationspflichten
1. Die Universitätsstadt Tübingen sowie die Betriebsleitung und der Elternbeirat informieren sich gegenseitig über alle wesentlichen Fragen der Bildung, der musikalischen Ausbildung, des Unterrichtsprogramms, des Schulgeldes und der Organisation.
2. Der Elternbeirat ist vor der Festsetzung der Elternbeiträge, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Musikschule sowie vor der Einführung neuer Unterrichtsprogramme zu hören.
(4) Geschäftsordnung
In einer Geschäftsordnung für den Elternbeirat werden die Einberufung und Durchführung der Sitzungen, der Geschäftsgang der Sitzung, die Beschlussfassung und die Niederschrift sowie die Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung geregelt.