August 2021: Vortrag zum Thema Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Seit Juli 2021 gelten deutlich verbesserte Förderkonditionen für den Neubau und die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Welche Änderungen gibt es bei dem neuen Bundesgesetz für effiziente Gebäude? Wie sind die Förderbedingungen und wer kann Fördergelder beantragen? AM 5. August 2021 sprach Daniel Bearzatto, Geschäftsführer der Agentur für Klimaschutz im Landkreis Tübingen, über das neue Gesetz „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) und gab einen Überblick über die Förderbedingungen. Außerdem zeigte er auf, wie Eigentümer_innen die Zuschüsse für eine Beratung und Umsetzung von Maßnahmen nutzen können. Im Anschluss gab es eine Fragerunde mit reger Beteiligung.