Januar 2016: Informationsveranstaltung zu Heizung und Energie
Seit Mitte 2015 müssen bei einem Heizungstausch 15 Prozent der erzeugten Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahme nachgewiesen werden. Über die Änderungen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg, die Auswirkungen und die Möglichkeiten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer informierte die Universitätsstadt Tübingen gemeinsam mit der Agentur für Klimaschutz, der Kreissparkasse und den Stadtwerken.
Viele Interessierte waren zum Infoabend ins Rathaus gekommen. Sie erfuhren unter anderem, dass man auf Pellets oder Solathermie umsteigen kann, wenn man seine Heizungsanlage erneuert. Mögliche Ersatzmaßnamen sind baulicher Wärmeschutz, Photovoltaik, ein Blockheizkraftwerk oder ein Fernwärmeanschluss. Auch eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen ist denkbar.
Ebenfalls angesprochen wurden aktuelle Förderprogramme für Heizungsanlagen, Dämmungen und Energieberatungen. Expertinnen und Experten standen für persönliche Beratungsgespräche bereit.