Bäume und Artenschutz
Die Zukunftsfähigkeit des Parks als solcher wird durch den Erhalt des Baubestands und durch ergänzende Neupflanzungen gesichert. Die heute eher geringe Biodiversität wird erhöht. Die prägenden Baumstrukturen werden erhalten und gesichert. Der Umgang mit dem Anlagenpark im Zuge der Umgestaltung wird durch mehrere Prämissen bestimmt:
Erhalt des Baumbestandes: Abgesehen vom südlichen Rand des Parks wird der Baumbestand im Park erhalten.
Anpassung der Planung: Die Planung wurde so angepasst, dass aus Artenschutzgründen besonders wichtige Bäume erhalten werden können.
Umgang mit dem Baumbestand während der Baumaßnahmen: fachliche Betreuung der Fällungen durch ökologische Baubegleitung, Baumschutz- bzw. Baumverpflanzungsmaßnahmen sowie zusätzliche Pflegemaßnahmen an geschwächten Bäumen
Geplant ist die Neupflanzung von circa 170 Bäumen. 98 Bäume müssen gefällt werden. Ein Bewässerungssystem, das sich aus dem See speist, wird sowohl Bestands- als auch Neupflanzungen optimal pflegen. Durch die Vergrößerung der Parkfläche entsteht Platz für 30 neue Baumstandorte.
Bei den Bäumen wird der Schwerpunkt auf sogenannte Zukunftsbäume wie Zürgelbaum oder Hopfenbuche gelegt, die stadtklimageeignet sind und den zunehmend heißen und trockenen Sommern standhalten können. Viele unsere heutigen heimischen Bäume können das nicht. Daneben geht es bei den Baumpflanzungen auch um ästhetische Aspekte wie Blattformen, Blüten, Herbstfärbung, Größe und Habitus. Ebenfalls wichtig ist die Eignung für Insekten. Die konkrete Baumauswahl erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
An vielen Stellen im und am Park entstehen neue schattige Orte. Gleichzeitig werden offene Räume erhalten, die Durchblicke ermöglichen und das Sicherheitsgefühl erhöhen.
Die Wege im Park werden neu geordnet, sodass viele der bestehenden Asphaltflächen renaturiert werden können. Weniger Versiegelung führt zu mehr Bodenleben. Im nordwestlichen Teil werden die menschlichen Nutzungen ganz zurückgenommen, sodass hier Fledermäuse, Vögel und Käfer ein weitestgehend ungestörtes Revier finden. Der Mühlbach wird im Bereich des Parks ebenfalls renaturiert.
Die besondere Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange ist für die Universitätsstadt Tübingen selbstverständlich. Hierzu wurde bereits 2018 eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt, um zu ermitteln, ob im Wirkraum des Bauvorhabens die artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten (Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten) von den bau-, anlage- oder betriebsbedingten Wirkungen des Bauvorhabens betroffen sind und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach & 44 BNatSchG hervorgerufen werden. Basierend darauf wurden 2019 die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und 2020 eine zusätzliche Prüfung für den Bereich um das Uhlanddenkmal durchgeführt. Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass das Vorhaben bzw. die Planung zulässig ist. Weitere Nachuntersuchungen werden derzeit bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird neben der ökologischen Baubegleitung durch ein spezielles Monitoring für die Fledermäuse, Insekten und Vögel begleitet.
Zum Herunterladen
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung 2020
- Prüfbericht Artenschutz Anlagenpark
- Standorte Horchboxen (Karte)
- Ergebnisse Avifauna (Karte)
- Ergebnisse Detektorbegehungen nach Datum (Karte)
- Ergebnisse Detektor Pipistrellus (Karte)
- Ergebnisse Detektor Nyctaloid (Karte)
- Ergebnisse Detektor Myotis (Karte)
- Ergebnisse Höhlenbaumkartierung (Karte)
- Essenzielle Teilhabitate Maßnahmen Avifauna (Karte)
- Essenzielle Teilhabitate Maßnahmen Fledermäuse (Karte)