Aufgaben und Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute
Bei Bedarf werden die ehrenamtlichen Einsatzkräfte über Funkmeldeempfänger („Piepser“) alarmiert. Innerhalb kürzester Zeit sind sie im Feuerwehrhaus, ziehen sich ihre Einsatzkleidung an und rücken mit den Fahrzeugen ihrer Abteilung aus. Aktive Feuerwehrangehörige versehen hoheitliche Aufgaben und sind dafür mit speziellen Rechten und Pflichten ausgestattet. So ist zwar der Eintritt in die Feuerwehr freiwillig, die Teilnahme an Ausbildung und Übungen sowie die Mitwirkung im Einsatz sind aber verpflichtend.
Wer sich für die Feuerwehr entscheidet, entscheidet sich für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, um in vielen Lebenslagen zu helfen. Dafür erhält jede_r eine Ausbildung, die für die Tätigkeiten innerhalb der Feuerwehr qualifiziert. Die Ausbildung bei der freiwilligen Feuerwehr beginnt mit dem Truppmann-Lehrgang, in dem die Grundtätigkeiten vermittelt werden. Die weiterführende Ausbildung gliedert sich in spezielle Bereiche, zum Beispiel Atemschutzgeräteträger_in, Sprechfunker_in, Motorsägenführer_in und viele mehr.