Alarm-und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Tübingen
Zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung verfügt die Feuerwehr Tübingen über eine Alarm-und Ausrückeordnung (AAO). Eingehende Notrufmeldungen werden durch die Disponenten in der Integrierten Leitstelle des Landkreises Tübingen entsprechend den Schilderungen in sogenannte „Gefahrenabwehrstufen“ zugeordnet. Dementsprechend werden in Abhängigkeit des Einsatzstichworts (Brand, Hilfeleistung, Wasserrettung etc.), der Einsatzadresse und des Alarmierungszeitraums die entsprechenden Einsatzmittel und Einsatzkräfte aus den verschiedenen Abteilungen der Feuerwehr Tübingen alarmiert. Sie ergänzen sich am Schadensort dann gegenseitig (dezentrales Konzept mit Örtlichkeitsprinzip).