Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in drei Teilbereiche: baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz. Das Zusammenspiel dieser drei Teilbereiche soll verhindern bzw. einschränken, dass Brände entstehen, sich ausbreiten und auswirken. Im Vordergrund stehen der Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie die effektive Brandbekämpfung.
Das Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz (VB) ist maßgeblich am planungsrechtlichen, am anschließenden baurechtlichen Genehmigungsverfahren und an der Durchführung von Brandverhütungsschauen unterstützend für die Baurechtsbehörde Tübingen beteiligt.
Sicherheitstechnische Bewertungen zu Veranstaltungen, die Betreuung von zur Integrierten Leitstelle direkt aufgeschalteten Brandmeldeanlagen, der Brandsicherheitswachdienst, die Sicherstellung der Löschwasserversorgung sowie die Brandschutzaufklärung und -erziehung ergänzen das umfangreiche Tätigkeitsfeld.
Bauvorhaben werden unter anderem auf Grundlage der Landesbauordnung des Landes Baden-Württemberg, der weiteren Rechtsverordnungen und Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik beurteilt und bewertet.