Anmelden bei der Meldebehörde
Menschen, die aus der Ukraine nach Tübingen geflüchtet sind, müssen sich vor Ort anmelden und dazu persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen. Erst danach können sie soziale Leistungen in Anspruch nehmen. Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich.
Terminvereinbarung
Telefon 07071 204-0
E-Mail buergeramttuebingen.de
Beim Termin vorzulegen sind:
- der Pass (möglichst der internationale Pass mit Angaben in lateinischen Buchstaben)
- Personenstandsurkunden (falls vorhanden; möglichst ins Deutsche oder Englische übersetzt)
- eine Wohnungsgeberbescheinigung
Wer in einem Ortsteil untergekommen ist, kann sich auch in der dortigen Verwaltungsstelle anmelden.
Weitere Informationen
Dienststellen A-Z - Universitätsstadt Tübingen (tuebingen.de)