Bebauung, Nutzung und Freiraum
Entsprechend der Umgebungsbebauung können die Gebäude drei- bis viergeschossig und mit einer Traufhöhe von rund zehn Metern sowie einer Firsthöhe von rund 15 Metern geplant werden. Das Vorderhaus ist mit einem Satteldach zu konzipieren, beim Hinterhaus ist die Dachform frei wählbar.
Für das Baugrundstück ergeben sich unter Anwendung von Paragraph 5 der Landesbauordnung Baden-Württemberg folgende Abstandsflächen zur Nachbarschaft:
- Vorderhaus: an der Westseite mindestens 2,50 Meter zur westlichen Grundstücksgrenze, an der Ostseite mindestens 0,4 Mal der Wandhöhe zur östlichen Grundstücksgrenze und an der Südwestseite eine Abweichung auf reduzierte Abstandsfläche wie in der Testskizze geplant, jedoch unter Berücksichtigung des erforderlichen Brandschutzes.
- Südlicher Anbau des Vorderhauses: an der Westseite mindestens 0,4 Mal der Wandhöhe zur westlichen Grundstücksgrenze oder bei maximaler Tiefe und maximaler Höhe des Anbaus von fünf Metern mindestens zwei Meter zur westlichen Grundstücksgrenze.
- Hinterhaus: an der Westseite Anbau am bestehenden Nachbargebäude. Ansonsten mindestens 2,50 Meter zur westlichen Grundstücksgrenze und mindestens 0,4 Mal der Wandhöhe zur östlichen Grundstücksgrenze.
- An- und Vorbauten wie Balkone sind unter Wahrung der gesetzlichen Abstandsflächen zur Nachbarschaft bis eineinhalb Meter über die skizzierten Gebäudeaußenkanten hinaus zulässig.
Aus städtebaulichen Gründen sind An- und Vorbauten an den Fassaden zwischen dem Vorder- und Hinterhaus nicht zulässig. Im Vorderhaus sind insbesondere im Erdgeschoss ergänzende öffentlich wirksame Nutzungen wünschenswert.
Das Bebauungskonzept sieht zwei möglichst zusammenhängende Freiräume auf dem Grundstück vor. Entlang der Christophstraße soll eine Vorgartenzone inklusive Hauszugang auf rund 50 Prozent der Grundstückslänge ausgebildet werden.
Das Grundstück liegt in einem Gebiet nach Paragraph 34 des Baugesetzbuchs. Für das Vorhaben liegt noch keine Genehmigung vor. Deshalb stehen die Konzeption und die angegebenen baurechtlichen Rahmenbedingungen unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens.