Bebauung, Nutzung und Freiraum
Entsprechend der Umgebungsbebauung kann das Gebäude drei- bis viergeschossig und mit einer Traufhöhe von rund zehn Metern und einer Firsthöhe von rund 15 Metern geplant werden. Das Dach ist vorzugsweise als Walmdach oder als Satteldach auszubilden. Die seitlichen Abstandsflächen betragen 0,4 Mal der Wandhöhe. An- und Vorbauten wie Balkone sind unter Wahrung der gesetzlichen Abstandsflächen zur Nachbarschaft bis eineinhalb Meter über die Gebäudeaußenkanten hinaus zulässig. Im Erdgeschoss sind ergänzende öffentlich wirksame Nutzungen wünschenswert. Das Bebauungskonzept sieht einen möglichst zusammenhängenden Freiraum im Osten vor.
Das Grundstück liegt in einem Gebiet nach Paragraph 34 des Baugesetzbuchs. Für das Vorhaben liegt noch keine Genehmigung vor. Deshalb stehen die Konzeption und die angegebenen baurechtlichen Rahmenbedingungen unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens.