Coronavirus: Verbot von Veranstaltungen ab 100 Personen und Absage weiterer Veranstaltungen
Pressemitteilung vom 16.03.2020
Nach der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind auch in Tübingen alle Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen untersagt. Darüber hinaus werden alle Veranstaltungen mit städtischer Beteiligung – auch Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen – abgesagt.
Dies gilt auch für die folgenden, bereits öffentlich angekündigten städtischen Veranstaltungen:
Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“
Mittwoch, 18. März 2020, Musikschule
Das Konzert fällt aus.
Gedenkfeier mit Kranzniederlegung zu Hölderlins 250. Geburtstag
Donnerstag, 19. März 2020, Tübinger Stadtfriedhof
Die Veranstaltung fällt aus.
Ausstellung „[… ; indessen wandelt harmlos droben das Gestirn.] – Hölderlin suchen“
20. März bis 18. April 2020, Kulturhalle und Künstlerbund-Galerie
Die Ausstellung und die für den 19. März geplante Eröffnung fallen aus.
Festakt „10 Jahre Erklärung von Barcelona“
Freitag, 27. März 2020, Sparkassen Carré Tübingen
Die Veranstaltung soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Auftaktlesung mit Stadtschreiber Levin Westermann
Mittwoch, 8. April 2020, Zimmertheater
Die Veranstaltung fällt aus.
Über weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz informieren wir in Kürze.
Corona-Verordnung der Landesregierung:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/
Pressestelle der Universtitätsstadt Tübingen