Ansiedlungsberatung und Leerstandsmanagement

In der Tübinger Altstadt gelten besondere Voraussetzungen und Regeln, zum Beispiel der Altstadtbebauungsplan Nr. 399, die Stadtbildsatzung oder bestimmte Auflagen für die Nutzung des öffentlichen Raums, etwa für Außengastronomie oder Warenauslagen. Daher bietet die WIT eine umfangreiche Ansiedlungsberatung an. Sie unterstützt Personen, die sich mit einem neuen Einzelhandels- oder Gastronomiebetrieb im Tübinger Stadtgebiet, insbesondere der Altstadt, ansiedeln möchten, und fungiert als Schnittstelle zur Stadtverwaltung. Bei der Wirtschaftsförderung erfahren Sie, welche Schritte Sie vor der Ansiedlung durchlaufen müssen und mit welchen Anliegen Sie sich an welche Fachabteilungen der Stadtverwaltung wenden können. Dazu arbeitet das WIT-Team eng mit den Kolleg_innen der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe sowie des Fachbereichs Baurecht zusammen.

Gleichzeitig betreibt die WIT ein Leerstandsmanagement und kann Suchenden detaillierte Auskunft zu verfügbaren Immobilien und dem Immobilienmarkt allgemein in der Innenstadt geben. Sie unterstützt auch Immobilieneigentümer_innen bei der Suche nach passenden Konzepten für ihre freie Gewerbefläche, um eine attraktive und lebendige Tübinger Innenstadt zu erhalten.

Sie suchen freie Objekte, Ladenlokale oder Bauplätze in Tübingen? Sie möchten eine Gewerbeimmobilie verkaufen oder vermieten? Dann hilft Ihnen die Gewerbeimmobilienbörse.