Wohnungsberechtigungsschein beantragen
Wer eine kostengünstige Sozialmietwohnung beziehen will, muss dem Vermieter einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein vorlegen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist abhängig vom Einkommen.
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Voraussetzung für den Bezug einer geförderten und gebundenen Sozialmietwohnung und bietet seinem Inhaber die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages – er verleiht ihm aber keinen Anspruch zum Bezug einer solchen Wohnung.
Voraussetzung:
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist einkommensabhängig. Näheres regelt das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG). So kann zum Beispiel eine alleinstehende Person mit bis zu 57.800 Euro und eine Familie mit zwei Kindern und maximal 75.800 Euro Bruttojahreseinkommen einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Zudem kann für besonders geförderte Mietwohnungen auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden.
Ablauf:
Wenn Sie in Tübingen gemeldet sind oder aus einem anderen Bundesland kommend nach Tübingen ziehen möchten, können Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich oder auf dem Postweg bei der Stadt Tübingen beantragen. Wohnen Sie in einer anderen Stadt in Baden-Württemberg und planen einen Umzug nach Tübingen, müssen Sie den Wohnberechtigungsschein in der Gemeinde beantragen, in der Sie noch wohnen. Eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und auf Baden-Württemberg begrenzt. Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben:
- für einen Alleinstehenden: 45 qm Wohnfläche
- für einen 2-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 60 qm Wohnfläche
- für einen 3-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 75 qm Wohnfläche
- für einen 4-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 90 qm Wohnfläche
- für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm
Formulare und Merkblätter:
- Checkliste Antragsunterlagen Wohnberechtigungsschein
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins