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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universitätsstadt Tübingen achtet darauf, ihren In­ter­net­auf­tritt gemäß § 10 Ab­satz 1 des Lan­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (L-BGG) bar­rie­re­frei zu­gäng­lich zu ma­chen.

Diese Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für alle Webseiten der Domain www.tuebingen.de. Sie wurde auf Basis einer Selbstbewertung von ausgewählten Seiten erstellt und zuletzt aktualisiert am 9. Dezember 2022.

1. Anforderungen und Stand der Umsetzung

Angestrebt wird die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten gemäß dem Standard WCAG 2.1 Level AA.

Aufgrund der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind die Webseiten teilweise konform zu den Anforderungen.

2. Nicht bar­rie­re­freie In­hal­te

Vi­de­os

Die meisten Vi­de­os, die von oder im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen er­stellt wer­den, haben Un­ter­ti­tel. Noch fehlende Untertitel bei älteren Videos werden nach und nach ergänzt.

Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen für Videos sind aufgrund des hohen Aufwandes bisher nicht vorhanden.

Leich­te Spra­che

Es gibt eine eigene Seite „Leichte Sprache“ mit ausgewählten Inhalten in leichter Sprache.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache liegt noch nicht vor.

Gebärdensprache

Inhalte in Gebärdensprache sind aufgrund des hohen Aufwandes bisher nicht vorhanden.

HTML-​Strukturelemente für Über­schrif­ten

Bei der Gliederung von Texten mit Überschriften wird die Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht an allen Stellen lückenlos eingehalten, das heißt, auf eine Überschrift der Ebene 1 folgt unter Umständen direkt eine Überschrift der Ebene 3. Eine Lösung ist in Arbeit.

Visuelle Kennzeichnung aktiver Links

Bei Tastatursteuerung ist unter Umständen nicht an allen Stellen eindeutig erkennbar, welcher Link den Fokus hat. Eine Verbesserung ist in Arbeit.

PDF-​Dateien

PDF-Dateien sind in der Regel noch nicht barrierefrei. Auf die Nachbereitung bereits bestehender PDFs wird aus Ressourcengründen verzichtet. Neue PDF-​Dateien sollen künftig gemäß den Richt­li­ni­en für Bar­rie­re­frei­heit erstellt werden.

Online-Stadtplan

Der Online-Stadtplan sowie in Webseiten eingebettete Karten sind aus technischen Gründen nicht komplett barrierefrei.

3. Rück­mel­dung und Kon­takt­an­ga­ben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Bitte neh­men Sie Kon­takt zu uns auf über unser Kontaktformular oder unter folgender Adresse:

Universitätsstadt Tübingen
Kommunikation und Medien
Am Markt 1
72070 Tübingen

Telefon 07071 204-1500
E-Mail internet@tuebingen.de

4. Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Wenn Sie feststellen, dass die­ser In­ter­net­auf­tritt nicht den in § 10 Absatz 1 L-BGG be­schrie­be­nen An­for­de­run­gen ge­nü­gt, kön­nen Sie sich an die Universitätsstadt Tübingen wen­den und eine ent­spre­chen­de Rückmel­dung geben. Die Kon­takt­da­ten fin­den Sie unter Zif­fer 3 die­ser Er­klä­rung.

Falls die Universitätsstadt Tübingen nicht in­ner­halb der in § 8 Satz 1 L-​BGG-DVO vor­ge­se­he­nen Frist auf Ihre An­fra­ge ant­wor­tet, kön­nen Sie sich an die Be­auf­trag­te der Lan­des­re­gie­rung für die Be­lan­ge von Men­schen mit Be­hin­de­run­gen im Rah­men der in § 14 Ab­satz 2 L-BGG und § 15 Ab­satz 3 Satz 2 L-BGG be­schrie­be­nen Om­buds­funk­ti­on wen­den:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Else-​Josenhans-Straße 6
70173 Stutt­gart
Te­le­fon 0711 279 3360
E-​Mail Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Mög­lich­keit des Ver­bands­kla­ge­rechts nach § 12 Ab­satz 1 Satz 1 Num­mer 4 L-BGG wird hin­ge­wie­sen.