Elterngeld beantragen
Als Eltern können Sie Elterngeld beantragen. Dies ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes während der ersten Lebensmonate Ihres Kindes. Es richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit verringert.
Tipp: Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie auch im Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort können Sie Ihren Elterngeldanspruch mithilfe des Elterngeldrechners unverbindlich ausrechnen.
Voraussetzung:
Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.
- Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.
- Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann sich auch ein Elterngeldanspruch bei einem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ergeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt der L-Bank "Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands".
Ablauf:
Sie müssen das Elterngeld schriftlich bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen sowie bei den Verwaltungsstellen der Ortsteile. Diese Stellen nehmen Anträge auch wieder entgegen und leiten diese an die L-Bank weiter. Alternativ können Sie das Elterngeld auch direkt online bei der L-Bank beantragen.
Frist:
Sie müssen den Antrag auf Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes einreichen. Nur dann können Sie das Elterngeld rückwirkend für den ganzen Zeitraum erhalten.
Kosten:
keine
Sonstiges:
Detaillierte Informationen zum Elterngeld und zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de sowie unter www.l-bank.de/elterngeld, wo auch die Anträge zum Download bereitstehen.
Rechtsgrundlage:
§§ 1 – 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Elterngeld)
Zuständig:
sowie die Geschäfts- und Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)