Regelungen für E-Scooter in Tübingen
Seit Frühjahr 2022 stehen in Tübingen E-Scooter von mittlerweile drei Anbietern (Zeus, Tier und Bolt) zur Verfügung. Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind die Scooter für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge. Sie können im Rahmen der geltenden Vorschriften im gesamten öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
In Fußgängerzonen und Parkanlagen sind die E-Scooter verboten, dort dürfen sie weder benutzt noch abgestellt werden. Auch Rettungswege und Einfahrten müssen frei von Scootern bleiben, ebenso Bushaltestellen, Brücken, Schulgelände und Natur- oder Landschaftsschutzgebiete. Die Betreiber sind dafür verantwortlich, dass diese Regelungen eingehalten werden.
Jeder Betreiber darf maximal 200 E-Scooter im Stadtgebiet aufstellen. Im Umkreis von 100 Metern dürfen es maximal fünf E-Scooter an einem Standort pro Anbieter sein. Derzeit erarbeitet die Stadtverwaltung einen Plan mit Sperr- und Abstellzonen für E-Scooter. Der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst verwarnt falsch bzw. behindernd abgestellte E-Scooter.
Wer Fragen zum Angebot hat oder sich beschweren möchte, kann sich direkt an die Anbieter wenden:
Bolt
E-Mail tuebingen-micromobilitybolt.eu
Tier
E-Mail supporttier.app
Telefon 030 56838651 (Montag bis Sonntag 8 bis 20 Uhr)
Zeus
E-Mail supportzeusscooters.com
Telefon 0156 78448898