Förderung des Fachbereichs Kunst und Kultur für Projekte in Tübingen
Im Rahmen der Projektförderung können Zuschüsse für einzelne, inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben, Veranstaltungen oder Maßnahmen bewilligt werden. Es handelt sich dabei um Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben der Zuschussempfänger_innen für bestimmte Vorhaben.
Projektförderung können Vereine, Institutionen, Ensembles, Initiativen und Einzelpersonen erhalten. Entscheidungsgrundlage für die Förderung ist neben Angaben zu den künstlerischen Formaten und Inhalten ein Kosten- und Finanzierungsplan mit allen erwarteten Ausgaben und Einnahmen, wie beispielsweise Geräte- und Materialkosten, Honorar-, Miet- und Fahrtkosten sowie eingesetzte Eigenmittel und Rücklagen, Spenden, Eintrittsgelder, Sponsoringeinnahmen und weitere Förderungen. Übernommen werden maximal 70 Prozent der für das Projekt notwendigen Aufwendungen.
Für Projekte von Institutionen, die bereits durch eine Regelförderung bezuschusst werden, können in besonderen Fällen Projektanträge gestellt werden, wenn zum Beispiel im Rahmen eines Sonderprojekts außergewöhnlich hohe Ausgaben entstehen.
Ablauf:
Zur Antragstellung ist das Online-Formular des Fachbereichs Kunst und Kultur Tübingen auszufüllen und ein Kosten- und Finanzierungsplan gemäß Vorlage beizufügen (in der Rubrik Formulare und Merkblätter unten auf dieser Seite zu finden). Zu den erforderlichen Angaben gehören neben formalen Punkten wie Ansprechpersonen, Bankverbindung, Finanzierung und Ähnlichem auch Informationen über das geplante Projekt, die Arbeit der Institution, ihre inhaltlichen Zielsetzungen, Zielgruppen, Perspektiven, Mitglieder und weiteres.
Der ausgefüllte Kosten- und Finanzierungsplan muss im Verlauf dieses Online-Formulars hochgeladen werden.
Die Bearbeitung des Online-Formulars kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Nur fristgerecht eingereichte, vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Anlagen versehene Anträge nehmen am Bewerbungsverfahren teil!
Die Beantragung erfolgt online.
Formulare und Merkblätter:
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur
- Projektzuschuss Kultur, Kosten- und Finanzierungsplan
Frist:
Abgabe vor Projektbeginn:
- Projekte in der 1. Jahreshälfte (zwischen 1. Januar und 30. Juni): 30. November des Vorjahres
- Projekte in der 2. Jahreshälfte (zwischen 1. Juli und 31. Dezember): 31. Mai desselben Jahres
- Handelt es sich um ein Projekt, dessen zeitlicher Rahmen sich über beide Jahreshälften erstreckt, ist bis 30. November ein Gesamtantrag für das Folgejahr erforderlich.