Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister aus dem EU-Raum
Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum, die sich in der Universitätsstadt Tübingen selbständig machen möchten, können sich bei den Behördengängen helfen lassen. Im Landratsamt Tübingen wurde dafür die Stelle eines Einheitlichen Ansprechpartners eingerichtet.
Welche Formalitäten und Verfahren der Einheitliche Ansprechpartner für Sie abwickeln kann, regelt die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Das Angebot ist freiwillig. Natürlich können Sie sich jederzeit auch direkt an die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung Tübingen wenden.