Nutzungsbedingungen für Bilderdownload
Die Universitätsstadt Tübingen räumt den Nutzerinnen und Nutzer an den überlassenen Bilddaten ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei* ein, sofern deren Verwendung den Zwecken der touristischen Werbung und Public-Relations-Arbeit dient.
Zur honorarfreien Verwendung zählen insbesondere:
1. Die Gestaltung touristischer Angebote sowie sonstige werbliche Veröffentlichungen durch in- und ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros, Fluggesellschaften, Bahn- und Busunternehmen, Hotels, Messe-, Kongress- und Tagungsorganisationen, Incoming-Büros und ähnliche Unternehmen (beispielsweise auch Reiseberater in Industriefirmen).
2. Die Gestaltung publizistischer Beiträge über Tübingen in in- und ausländischen Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und Broschüren sowie Reiseführer (Grundsatz: touristisch informativer und im weitesten Sinne werblicher Charakter des bildbegleitenden Textes).
3. Die werbliche Unterstützung von Tagungen, Kongressen, Messen und Ausstellungen in Tübingen.
*Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind:
1. Arten der Verwendung, bei denen das Bild primär die Basis für eine wirtschaftliche Gewinnerzielung bietet. Dies ist insbesondere der Fall bei Anzeigen, Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Postern/Plakaten (ausgenommen touristische Werbeplakate) und ähnlichen Objekten.
2. Die gestalterische Unterstützung von Warenpräsentationen oder Dienstleistungsangeboten durch Wirtschaftsunternehmen außerhalb der Touristikbranche, soweit diese das Bildmaterial ausschließlich zur werblichen Unterstützung ihrer Absatz- und Imageinteressen nutzen wollen (z. B. als Hintergrundmotiv bei einer Schaufensterdekoration für Bekleidung oder zur Imagedarstellung in Broschüren für Immobilienangebote).
Verbot von Vervielfältigungen, digitaler Speicherung und Weitergabe
1. Die Herstellung von Vervielfältigungen des honorarfrei überlassenen Bildmaterials für eigene Archivzwecke ist untersagt.
2. Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte darf nur zum Zwecke der Reproduktion erfolgen.
Verbot von Verfremdung und Verfälschung
Eine Entstellung oder Verfälschung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing und sonstige Veränderungen auf fotomechanischem oder digitalem Wege ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Universitätsstadt Tübingen und im Einzelfall auch des jeweiligen Bildautors.
Haftung für das überlassene Bildmaterial
Die Universitätsstadt Tübingen haftet nicht für Schadensersatzforderungen, die sich eventuell aus der Verwendung des überlassenen Bildmaterials ergeben sollten. Der Nutzer trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selber, auch die aus dem Recht am eigenen Bild. Die Universitätsstadt Tübingen haftet auch nicht für Ansprüche, die sich aus der Verletzung des Copyrights ergeben sollten.
Namensnennung des Bildautors/Belegexemplare
Das Copyright ist jeweils sowohl im Alt-Text als auch in in den IPTC-Daten im Bild selbst enthalten. Es muss bei jeder Veröffentlichung entweder direkt am Bild oder im Bildquellennachweis angegeben werden. Von jeder Veröffentlichung ist der Universitätsstadt Tübingen umgehend und unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar zu übersenden. Bei Nutzung der Bilder im Internet ist der Universitätsstadt unverzüglich die vollständige Adresse der entsprechenden Internet-Seite mitzuteilen.
Einhaltung des Pressekodex
Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt die Universitätsstadt Tübingen keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.