Fördermittel zur Prävention sexualisierter Gewalt
Die Universitätsstadt Tübingen fördert Angebote zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Antragsberechtigt sind Tübinger Schulen, Vereine, freie gemeinnützige Träger der außerschulischen Jugendbildung und Betreuungseinrichtungen. Die Antragsstellenden beteiligen sich mit zehn Prozent an den Gesamtkosten; die Projekte werden mit maximal 90 Prozent der Kosten gefördert.
Ablauf:
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres eingehen. Dies ist digital oder per Post möglich. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zum Vorgehen.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag – Förderung Prävention sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen
- Förderung Prävention sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen - Merkblatt