Zuschuss für Vereine zur Umsetzung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRA)
Tübinger Vereine, die überwiegend ehrenamtlich organisiert sind, können bei der Durchführung von Dorf-, Stadtteil- oder Vereinsfesten, wie z. B. wie Nachbarschaftsfeste, Straßenfeste, Fasnetsveranstaltungen oder Flohmärkten, einen Zuschuss beantragen. Pro Veranstaltung kann für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung ein Antrag gestellt werden. Die Höhe des pauschalen Zuschusses ist gestaffelt und richtet sich nach Größe der Veranstaltung und dem damit verbundenen Aufwand für die Einrichtung der verkehrsrechtlichen Absperrungen.
Vorgehensweise:
Der Verein kann bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe einen Antrag stellen. Dafür steht der Link Veranstaltungen im Stadtgebiet Tübingen beantragen (tuebingen.de) zur Verfügung, der auch den Antrag „Erstellung Sondernutzungs- bzw. sonstige verkehrsrechtliche Anordnung“ beinhaltet.
Die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe prüft diesen Antrag und genehmigt ihn, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zuschuss kann dann vom Verein mittels eines formlosen Antrags bei der Fachabteilung Bürgerbeteiligung, Veranstaltungen und Zentrale Dienste gestellt werden, wobei die o. g. Genehmigung beizufügen ist (Verkehrsrechtliche Anordnung, VRA). Zwingend erforderlich sind folgende Angaben:
- verantwortliche Ansprechperson des Vereins mit vollständigem Namen, Telefonnummer und Emailadresse
- Kontoverbindung des Vereins mit Name und IBAN
Der bewilligte Zuschuss wird nach der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung auf das Konto des Vereins überwiesen.