Grundsätze und Handbuch zur Bürgerbeteiligung
Die vier Grundsätze der Bürgerbeteiligung in Tübingen sind:
- frühzeitige Information
- Beteiligungskonzept
- Umgang mit den Ergebnissen
- Dokumentation und Evaluation
Diese Grundsätze wurden 2015 vom Gemeinderat beschlossen. Sie gelten als Richtschnur zur Planung und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren. In den Jahren 2018 und 2019 wurden die Umsetzung insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Bürgerbeteiligung evaluiert und die Grundsätze fortgeschrieben.