Gebührenermäßigung beantragen: Informationen und Formulare
Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkommensstufe wird von einem pauschalierten Jahres-Nettoeinkommen ausgegangen. Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird aus den jährlichen Bruttoeinkünften der Familie abzüglich der Werbungskosten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) und abzüglich eines Pauschbetrages errechnet. Die Pauschale beträgt:
- 35 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, für die außerdem Beiträge für die Sozialversicherungen entrichtet werden (zum Beispiel Einkünfte von Angestellten)
- 35 Prozent bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit
- 25 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind (zum Beispiel Beamtenbesoldung)
- fünf Prozent bei nicht steuerpflichtigen Einkünften (zum Beispiel bei Wohngeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und Unterhalt)
Zur Information:
Die Gebühren für die Betreuung können vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Bezahlung den Eltern nicht zugemutet werden kann. Dies muss beim Landratsamt Tübingen, Abteilung Jugend, wirtschaftliche Jugendhilfe beantragt werden. Telefon 07071 2072145 Landkreis Tübingen - Individuelle Beratung (kreis-tuebingen.de)
Einen Anspruch haben Familien, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II (Sozialgesetzbuch II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII)
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
- Kinderzuschlag (§6a BKGG)
- Wohngeld (Wohngeldgesetz)
Auch wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, können Sie bei geringem Einkommen einen Anspruch prüfen lassen.
Erläuterungen und Rechenbeispiele sowie Antrag auf Ermäßigung
- Gebührenermäßigung und Berechnung des pauschalierten Jahres-Nettoeinkommens
- Beispiele zur Berechnung des pauschalierten Jahres-Nettoeinkommens
- Befreiung oder Ermäßigung der Gebühren in Kindertageseinrichtungen - Infoblatt
- Antrag auf Gebührenermäßigung
- Antrag auf Geschwisterermäßigung
- Antrag auf Berücksichtigung über 18-jähriger Kinder
- Auswahlliste der Einkommensnachweise
- SEPA-Basis-Lastschriftmandat
- Meldung einer Adressänderung