Schulkindbetreuung an Tübinger Grundschulen
An den Tübinger Grundschulen gibt es je nach Schulform verschiedene Betreuungsbausteine für Grundschülerinnen und Grundschüler. Es handelt sich um Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der Ganztagesschule oder ergänzend zum Unterricht. Die Betreuerinnen und Betreuer sind ausgebildete Fachkräfte, das Angebot ist auf die jeweilige Schule abgestimmt. Weitere Informationen können Sie der untenstehenden Rahmenkonzeption für die Schulkindbetreuung entnehmen.
An zwölf Grundschulen findet ein städtisches Angebot statt, an den drei Grundschulen in Bühl, Hagelloch und Hirschau organisieren die Fördervereine das Angebot. Bei den einzelnen Schulen sind die Links zum jeweiligen Anmeldeportal aufgeführt.
Je nach Bedarf und nach Abstimmung mit den einzelnen Schulen können die Eltern unter verschiedenen Bausteinen wählen:
- Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn
- Mittagsband nach Unterrichtsende einschließlich eines warmen kindgerechten Mittagessens
- Lernzeit mit Förderangeboten und Hausaufgabenhilfe
- Spätbetreuung bis 17 Uhr.
Für die Frühbetreuung muss ein monatlicher Pauschalbetrag von zwölf Euro bezahlt werden. Für die Spätbetreuung wird eine einkommensabhängige Gebühr erhoben.
Gebührenermäßigung möglich
Familien, die ihr Kind für einen kostenpflichtigen Betreuungsbaustein angemeldet haben (Frühbetreuung oder Spätbetreuung), können eine Gebührenermäßigung beantragen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, das Formular dafür ist in der Schulkindbetreuung erhältlich.
Für Inhaber der KreisBonusCard/ KreisBonusCard extra ist die städtische Schulkindbetreuung ab Antragstellung kostenfrei. Um von den Kosten befreit zu werden, müssen Sie eine Kopie der KreisBonusCard/ KreisBonusCard extra vorlegen. Für die Spätbetreuung findet eine einkommensabhängige Staffelung der Gebühren statt. Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie die erforderlichen Einkommensnachweise beilegen.
Die Gebühren werden gestaffelt nach dem Jahreseinkommen der Familie und der Zahl der Kinder, für die Kindergeld gewährt wird, ermäßigt. Geregelt ist dies in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung.
Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkommensstufe wird von einem pauschalierten Jahres-Nettoeinkommen ausgegangen. Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird aus den jährlichen Bruttoeinkünften der Familie abzüglich der Werbungskosten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG), abzüglich eines Pauschbetrages errechnet. Die Pauschale beträgt 35 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, für die außerdem Beiträge für die Sozialversicherungen entrichtet werden (z.B. Einkünfte von Angestellten) sowie 35 Prozent bei Einkünften aus selbständiger Arbeit; 25 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind, (z.B. Beamtenbesoldung).
Bei nicht steuerpflichtigen Einkünften werden pauschal 5 Prozent abgezogen (zum Beispiel bei Wohngeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhalt und ähnlichem).
Mittagessen
An bis zu fünf Tagen die Woche können die Kinder ein gesundes, warmes Mittagessen erhalten. Die dafür erhobenen Gebühren sind abhängig vom gewählten Angebot.
Weitere Informationen und die Höhe der Gebühren können Sie bei der untenstehenden An- und Ummeldung Mittagessensangebot und in der Gebührensatzung der Schulkindbetreuung einsehen. Für die Monate August und September sind keine Gebühren zu entrichten.
Die Anmeldung zum Mittagessen ist schuljahresübergreifend bis zu einer schriftlichen Abmeldung gültig. Die Anzahl der Mittagessen kann unter Einhaltung der Frist innerhalb des Schuljahres geändert werden.
- Kinder, die Leistungen nach Bildung und Teilhabe erhalten oder Inhaber der KreisBonusCard-Extra sind, sind für die Dauer der Bewilligung von den Kosten für das Mittagessen befreit.
- Reichen Sie die entsprechenden Nachweise mit der Anmeldung ein.
Bitte beachten Sie, dass die An-, Um- und Abmeldung zum Mittagessen der meisten Schulen über das Online-Portal für die Schulkindbetreuung erfolgt. Bei einigen wenigen Schulen erfolgt die An-, Um- und Abmeldung zum Mittagessen jedoch immer noch ausschließlich in Papierform, die bei der Schulkindbetreuung abzugeben ist. Weitere Informationen erhalten Sie von der Leitung Ihrer Schulkindbetreuung.
Weitere Informationen
Befreiung oder Ermäßigung der Kosten in der städtischen Schulkindbetreuung / Ferienbetreuung
Rahmenkonzeption für die Schulkindbetreuung
Satzungen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung
Satzung zur Nutzung der Schulkindbetreuung der Universitätsstadt Tübingen
Formulare:
Antrag auf Gebührenermäßigung und Festsetzung der Gebühr für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes
Auswahlliste Nachweise
Erläuterung zur Berechnung des pauschalierten Jahres-Nettoeinkommens
Beispiele zur Berechnung des pauschalierten Jahres-Nettoeinkommens
Anmeldung und Ummeldung für das Mittagessensangebot
Abmeldung vom Mittagessensangebot
SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Schulkindbetreuung – spielen, lernen, fördern und betreuen
Die Schulkindbetreuung
- gestaltet Grundschule als Lebensort, an dem sich die Kinder wohlfühlen
- begleitet Kinder in ihren alltäglichen Bildungs- und Entwicklungsprozessen
- unterstützt jedes Kind in seinen sozialen Kompetenzen und in der Gemeinschaft
- bietet den Eltern eine verlässliche Struktur, damit sich Familie und Beruf vereinbaren lassen
Für die städtischen Schulkindbetreuungsangebote bestehen folgende fachlichen Leitlinien:
Verlässliche Beziehungen
Die Kinder erfahren in der Schulkindbetreuung verlässliche und stabile Beziehungen. Dies ist die Grundlage für das gemeinsame Leben und Lernen in der Schule. Mit der Zugehörigkeit zu einer festen Bezugsgruppe erhalten die Kinder Orientierungspunkte wie verbindliche Strukturen, Werte und Regeln sowie Sicherheit in der Tagesstruktur.
Mitgestaltung, Selbstbestimmung in Eigenverantwortung
Die Kinder erhalten in der Betreuung vielfältige Möglichkeiten, ihren Alltag in der Schule mit zu gestalten und dabei demokratische Lernprozesse zu erfahren. Innerhalb eines verlässlichen Rahmens entscheiden Kinder selbst, wie sie ihre Freizeit verbringen und an welchem Angebot sie teilnehmen wollen.
Kinder stärken, fördern, unterstützen
Die Schulkindbetreuung bietet vielfältige Möglichkeiten, Kinder in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung zu fördern. Sie werden mit ihren Bedürfnissen und Stärken wahrgenommen. Die Kinder werden hierfür von den Fachkräften sensibel beobachtet und in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten unterstützt.
Kooperationsbeziehungen
Die Schulkindbetreuung ist Teil der Grundschule und arbeitet partnerschaftlich mit allen Kolleginnen und Kollegen in der Schule zusammen. Eltern sind wichtige Partner für die Fachkräfte der Schulkindbetreuung, um die Bildung und Betreuung in gemeinsamer Verantwortung zu gestalten.
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Fachabteilung Schule und Sport
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