Wie funktioniert die Kontrolle des Verbots der Fremdenbeherbergung?
Die Registrierungsnummer muss bei allen Online-Angeboten an prominenter Stelle angegeben werden. So kann die Universitätsstadt Tübingen stichprobenartig prüfen, ob die Zehn-Wochen-Grenze für eine genehmigungsfreie Nutzung überschritten wird. In diesem Fall müssen die Online-Plattformen der Stadtverwaltung Auskunft über die Beherbergungszeiträume geben.
Wenn sich der Verdacht auf Zweckentfremdung erhärtet, wird ein Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet. Die Zweckentfremdung von Wohnraum kann eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen.