Ich biete Wohnraum zur Fremdenbeherbergung an – was gilt für mich?
Die folgenden Fallbeispiele helfen bei der Einordnung. Die Erläuterungen sind nicht abschließend und dienen nur zu Ihrer Information. Rechtsverbindlich sind allein das Zweckentfremdungsverbotsgesetz des Landes und die darauf beruhende Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung der Universitätsstadt Tübingen.
Ich biete Fremdenbeherbergung in einem baurechtlich als Beherbergungsstätte genehmigten Gebäude an (zum Beispiel in einem Hotel).
Es ist keine Registrierung notwendig. Ihr Gebäude wird nicht vom Zweckentfremdungsverbot erfasst.
Ich biete eine Wohnung zum Zweck der Fremdenbeherbergung an, die vor dem 14. März 2022 im Sinne des § 13a BauNVO baurechtlich als Ferienwohnung oder zum Zweck der Fremdenbeherbergung genehmigt wurde.
Es ist keine Registrierung notwendig. Sie können die Wohnung weiterhin uneingeschränkt zum Zweck der Fremdenbeherbergung nutzen. Die Universitätsstadt Tübingen empfiehlt Ihnen jedoch, eine Registrierungsnummer zu beantragen und diese beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums anzugeben. Über die Registrierung kann die Universitätstadt Tübingen ausschließen, dass ein Verdacht der Zweckentfremdung von Wohnraum entsteht.
Ich biete eine Wohnung zum Zweck der Fremdenbeherbergung an. Weniger als 50 Prozent der Wohnfläche werden zu diesem Zweck genutzt.
Sie benötigen eine Registrierungsnummer und müssen diese beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums angeben.
Ich biete eine Wohnung zum Zweck der Fremdenbeherbergung an. Die Wohnung wird maximal zehn Wochen pro Kalenderjahr zu diesem Zweck genutzt.
Sie benötigen eine Registrierungsnummer und müssen diese beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums angeben.
Ich möchte eine Wohnung zum Zweck der Fremdenbeherbergung anbieten. Mehr als 50 Prozent der Wohnfläche soll mehr als zehn Wochen pro Kalenderjahr zu diesem Zweck genutzt werden.
Es liegt der Tatbestand der Zweckentfremdung vor. Diese kann nur in begründeten Einzelfällen unter erheblichen Auflagen genehmigt werden. Zudem ist eine bauordnungsrechtliche Genehmigung nach § 13a BauNVO erforderlich.