Registrierungsnummer beantragen
Zur Umsetzung und Kontrolle des Verbots müssen Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung über ein Online-Formular eine kommunale Registrierungsnummer beantragen. Die Registrierungspflicht umfasst sowohl die genehmigungspflichtigen als auch die genehmigungsfreien Kurzzeitvermietungen.