Fußgängerzone
In Tübingen ist fast die gesamte Altstadt als Fußgängerzone ausgewiesen. Autos, Fahrräder und andere motorisierte Fahrzeuge dürfen dort nicht fahren. In der Fußgängerzone können die Menschen in Ruhe bummeln. Immer mehr Restaurants, Cafés und Geschäfte nutzen die Flächen im Freien, stellen dort Tische und Stühle auf oder präsentieren ausgewählte Waren. Dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Bereiche der Innenstadt aus.
Zu bestimmten Zeiten oder in ausgewählten Straßen dürfen manchmal Fahrzeuge fahren. Das ist dann durch ein Zusatzschild geregelt, beispielsweise „Fahrrad frei“. Radfahrende oder Lieferverkehr dürfen aber die Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, weder gefährden noch behindern.