Verkehrsberuhigter Bereich
In einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmer_innen gleichberechtigt. Wer hier läuft, darf die gesamte Fahrbahnbreite nutzen, aber die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Alle Fahrzeuge, egal ob Fahrrad, Auto oder Bus, dürfen nicht schneller als sieben Kilometer die Stunde fahren und müssen auf die Fußgänger_innen achten. Die wichtigste „Spielregel“ in jedem verkehrsberuhigten Bereich ist die gegenseitige Rücksichtnahme.
In verkehrsberuhigten Bereichen sind Fahrzeuge langsam unterwegs. Das verbessert die Wohnqualität. Kinder können sich wohnungsnah treffen und gemeinsam spielen. Lebendige öffentliche Räume entstehen. In Tübingen arbeitet die Stadtverwaltung kontinuierlich daran, das Stadtbild zu entwickeln. In Neubaugebieten richtet sie vermehrt verkehrsberuhigte Bereiche ein.