Förderung eines Freiwilligen (BFD, FSJ) in einer Kultureinrichtung
Die Universitätsstadt Tübingen fördert die Arbeit einer oder eines Freiwilligen in einer Kultureinrichtung. Dieser Freiwilligendienst kann im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des Freiwilligen Sozialen Jahrs in der Kultur (FSJ Kultur) stattfinden. Wenn Sie als Kultureinrichtung die Förderung einer oder eines Freiwilligen beantragen möchten, reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag bis spätestens 15. Dezember des Vorjahres ein. Die Auszahlung des Zuschusses können Sie beantragen, sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Auszahlung des zugesagten Zuschusses
- Antrag auf Förderung eines Freiwilligen
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur