Wie kommen Baustellenfahrzeuge ins Wohngebiet?
Fahrzeuge, die mehr als sechs Tonnen wiegen, können bis 10.30 Uhr über die Altstadt in das Wohngebiet Neckarhalde ein- und ausfahren. Falls Fahrten nach 10.30 Uhr nötig sind, ist für die Altstadt eine Sondergenehmigung erforderlich, die per E-Mail an alleenbruecketuebingen.de beantragt werden kann. Ausfahren können die Fahrzeuge über sechs Tonnen jederzeit über die Rappenberghalde in Richtung Hirschau. Für PKWs ist diese Ausfahrt gesperrt. Der Campingplatz ist weiterhin für Fahrzeuge unter sechs Tonnen erreichbar. Wer eine größere Baustelle im Gebiet betreibt, wird direkt vom Baurechtsamt informiert.