Sanierungsgebiet „Südliches Stadtzentrum“: Ausgleichsbeträge für Eigentümer_innen
Meldung vom 11.03.2024
Im Jahr 2013 wurde das Sanierungsgebiet „Südliches Stadtzentrum“ förmlich festgelegt. In diesem umfassenden Verfahren fallen für die Eigentümer_innen in diesem Gebiet nach § 154 Baugesetzbuch Ausgleichsbeträge an.
Die Universitätsstadt Tübingen bietet den Eigentümer_innen an, ihren Ausgleichsbetrag vor Beendigung des Sanierungsverfahrens gemäß § 154 Abs. 3 BauGB abzulösen und dabei Geld zu sparen: Für beitragspflichtige Eigentümer_innen, die vor dem 30. April 2026 einen formlosen Antrag zur Ablöse stellen, reduziert sich der Ausgleichsbetrag um 20 Prozent. Darüber informiert die Stadtverwaltung die betroffenen Eigentümer_innen im Mai 2024 schriftlich.
Grundlage für die Berechnung des Ausgleichs- und Ablösebetrages bildet das Gutachten zur Ermittlung von zonalen Anfangswerten, Endwerten sowie der zonalen Bodenwertsteigerung des Sachverständigenbüros Markus Laiblin vom 27. Februar 2024, das an dieser Stelle heruntergeladen werden kann.
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Weitere Informationen
Matthias Henzler
E-Mail matthias.henzlertuebingen.de
Telefon 07071 204-2621