Ausstellen in der Kulturhalle
Tübinger Künstlerinnen und Künstler können die Kulturhalle für Ausstellungen nutzen. Die Überlassung beträgt etwa vier Wochen und ist in der Regel kostenlos. Die Künstlerin oder der Künstler übernimmt die Ausstellungsgestaltung, die Werbung, die Hängung der Kunstwerke und die Aufsicht während der Öffnungszeiten (in der Regel dienstags bis freitags 14 bis 18 Uhr und samstags 11 bis 15 Uhr).
Der Fachbereich Kunst und Kultur vergibt einen Zuschuss für Gestaltung und Druck von Plakaten und Einladungskarten in Höhe von 300 Euro. Außerdem werden die Plakatierung an städtischen Einrichtungen und der Versand der Einladungen übernommen.
Über die Vergabe entscheidet einmal jährlich eine fünfköpfige Fachjury. Bewerbungen per Post sollten bis zum 15. Mai des Vorjahres der gewünschten Ausstellung eingereicht werden. Die Bewerbung sollte eine Vita, ein Konzept sowie Arbeitsproben oder Abbildungen der Kunstwerke enthalten.