Checkliste: Nach der Heirat
Durch die Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in Ihren Ausweisdokumenten (beim städtischen Bürgeramt) und den Fahrzeugpapieren (beim Landkreis). Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.
Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:
Arbeitgeber
Wenn Sie nach der Heirat einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) bekannt geben.
Finanzamt
Informieren Sie Ihr Finanzamt von der Eheschließung. Ihre Steuerklasse wechselt durch die Änderung Ihres Personenstandes. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Finanzverwaltung.
Banken/Versicherungen
Ihren neuen Namen sollten Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie ein Konto-/Depot oder eine Versicherung haben, schnellstmöglich anzeigen. Die Bank beziehungsweise die Versicherung verlangt meistens einen Nachweis von Ihnen (etwa eine Kopie der Eheurkunde). Prüfen Sie, ob eine Versicherung entbehrlich geworden ist, weil der Partner/die Partnerin dieselbe Versicherung abgeschlossen hat, und ob nicht eventuell eine Aussteuerversicherung ausgezahlt wird.
Kabelanbieter
Wenn Sie einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben, müssen Sie ihm die Namensänderung mitteilen.
Telefonanbieter
Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern erledigen. Die Änderung Ihres Eintrags erscheint dann in der nächsten Telefonbuchausgabe. Falls sich auch Ihre Adresse geändert hat, finden Sie auf unseren Seiten Informationen über die Abmeldung und Anmeldung des Telefonanschlusses.
Versorgungsunternehmen
Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung oder eines Hauses müssen Sie auch dem jeweiligen Versorgungsunternehmen Ihre Namensänderung mitteilen. Dies können Sie formlos tun. Größere Anbieter bieten dazu auch Onlineformulare an. Wenn Sie Mieter oder Mieterin sind, ist bei den Versorgern für Fernwärme, Gas und Wasser meistens nur Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin Vertragspartner. Nur mit Ihrem Stromversorger besteht üblicherweise ein Vertrag, den Sie ändern sollten.
Quelle: www.service-bw.de