Was tun im Todesfall?
Wenn ein Mensch gestorben ist, muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. Nach dieser sogenannten Leichenschau erhalten die Angehörigen eine Todesbescheinigung, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Bei einem Todesfall im Krankenhaus stellt die Klinik die Todesbescheinigung aus. In Tübingen ist die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt in der Schmiedtorstraße 4 und bei den Verwaltungsstellen der Ortsteile möglich. Das Standesamt trägt den Fall in das Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunde aus. Soll der Verstorbene über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus befördert werden, ist ein Leichenpass nötig, den ebenfalls das Standesamt ausstellt.