Nach der Bestattung
Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Es gibt aber auch rein administrative Angelegenheiten, die Sie vielleicht lieber einem Profi übergeben möchten. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie zu speziellen Fragen. An folgende Dinge sollten Sie denken:
- Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben und Grabpflege vertraglich regeln
- vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
- gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist
- Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
- gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen („Sterbevierteljahr“)
- Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
- Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren, Einzugsermächtigungen widerrufen
- Sparverträge (zum Beispiel Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
- Versicherungen (zum Beispiel Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
- Kraftfahrzeuge (auch Anhänger) ab- oder ummelden
- Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
- Energieversorgung (Gas, Wasser, Strom) abmelden
- Müllabfuhr abmelden
- Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
- Rundfunk- und Fernsehgeräte (Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
- Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
- Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
- Finanzamt informieren
- gegebenenfalls Betreuer und behandelnde Ärzte des Verstorbenen benachrichtigen
- Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
- Termine des Verstorbenen absagen
Quelle: www.service-bw.de