Hundesteuerbescheid 2014 – alte Hundemarken gelten weiter
Pressemitteilung vom 08.01.2014
Am Freitag, 10. Januar 2014 verschickt die Universitätsstadt Tübingen Steuerbescheide an alle rund 1.750 Hundebesitzerinnen und -besitzer. Es werden keine neuen Hundesteuermarken ausgegeben, sondern die alten Marken gelten weiter.
Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden, Hundesteuer zahlen und die von der Stadt ausgegebene Steuermarke am Halsband des Hundes befestigen. Steuerbefreiungen gibt es auf Antrag unter anderem für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen.
www.tuebingen.de/hundesteuer_anmeldung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen