Zur Berichterstattung im Schwäbischen Tagblatt vom 11. Januar 2014: „Gratis-Bus wird auf Eis gelegt“
Pressemitteilung vom 14.01.2014
Anders als im oben genannten Artikel behauptet, macht die Universitätsstadt Tübingen die Einführung des ticketfreien Nahverkehrs keinesfalls von der Einführung einer Citymaut abhängig. Die Fraktionen von Grünen und SPD im Landtag haben bereits vor mehr als einem Jahr definitiv ausgeschlossen, dass eine Citymaut durch Landesgesetz ermöglicht wird. Die Aussage, die Verwaltung werde zunächst abwarten, welche gesetzliche Grundlage die Landesregierung für eine alternative Finanzierung des ÖPNV schaffen wird, bezieht sich daher ausschließlich auf Varianten einer Umlagefinanzierung. Dies wird im Koalitionsvertrag durch die Formulierung gestützt, es werde geprüft, „ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass sich Kommunen eigene Finanzierungsquellen erschließen, die für einen ambitionierten Ausbau des ÖPNV beziehungsweise für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Luftreinhaltung verwendet werden können“. Landesverkehrsminister Winfried Hermann kündigte an, ein entsprechendes Gesetzesvorhaben vorzubereiten.
Erst wenn klar ist, welchen Spielraum und welche Lösungsmodelle die Landesregierung den Kommunen bei der Finanzierung des „Gratis-Busses“ eröffnet, lässt sich abschätzen, welche Variante der Umlagefinanzierung für Tübingen in Frage kommt.
Zum Thema „Ticketfreier Nahverkehr im Stadtgebiet Tübingen: Möglichkeiten, Chancen und Probleme eines umlagefinanzierten ÖPNV“ hatte die Verwaltung eine Studie in Auftrag gegeben. Diese ist in Form einer Master Thesis erschienen und wird am Donnerstag, 16. Januar 2014 in der öffentlichen Sitzung des Verkehrsausschusses des Tübinger Gemeinderates vorgestellt.
Vorlagen: www.tuebingen.de/ratsdokumente/2011_529b.pdf
www.tuebingen.de/ratsdokumente/2011_529a.pdf
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen