Wege um Roseck
Pressemitteilung vom 14.02.2014
Die Stadtverwaltung hat ihr Vorkaufsrecht geprüft bezüglich der Wege, die um Schloss Roseck und den angrenzenden Wald führen. Da nur eine minimale Chance auf eine rechtliche Durchsetzung des Vorkaufsrechtes besteht, kam die Stadtverwaltung zu dem Schluss, dieses nicht auszuüben.
Der neue Eigentümer von Schloss Roseck hat der Stadtverwaltung bereits Verhandlungen über die Nutzung der Wege zugesagt. Ziel ist es, dass Wanderer, Radfahrer sowie Landwirtschaft und Forstverkehr weiterhin die Wege um das Schloss und zu den umliegenden Liegenschaften nutzen können.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen