Alkoholtestkäufe mit teils schlechtem Ergebnis
Pressemitteilung vom 12.05.2014
Am Dienstag, 6. Mai 2014 wurden im Stadtgebiet Tübingen sogenannte Alkoholtestkäufe durchgeführt: Zwei 17-jährige Auszubildende der Stadtverwaltung versuchten in sechs Verkaufsstellen und vier Tankstellen hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Dabei wurden sie von städtischen Mitarbeitern begleitet.
Das Ergebnis war ernüchternd: Von den sechs kontrollierten Verkaufsstellen gaben vier hochprozentigen Alkohol an die Jugendlichen ab. Dabei wurden in zwei Fällen zwar die Ausweise verlangt, der Alkohol aber trotzdem abgegeben. In den anderen zwei Fällen wurde der Ausweis gar nicht kontrolliert. Bei den kontrollierten Tankstellen war das Ergebnis hingegen erfreulich: Keine der vier Tankstellen verkaufte hochprozentigen Alkohol an die Jugendlichen.
Gegen die Verantwortlichen wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei das Bußgeld hierbei bis zu 500 Euro reichen kann. Grundsätzlich können bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz Geldbußen bis zu 4.000 Euro festgesetzt werden.
Bereits 2013 wurden in Tübingen Alkoholtestkäufe durchgeführt. Dabei verkauften fünf der elf kontrollierten Stellen hochprozentigen Alkohol an die jugendlichen Testkäufer. Im Februar 2014 wurden alle Alkoholverkaufsstellen in Tübingen angeschrieben und auf das Jugendschutzgesetz hingewiesen. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass Verkaufsstellen auch in Zukunft nachhaltig kontrolliert werden.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Wein, Bier und Sekt kaufen, Hochprozentiges und branntweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren. Die hohe Verstoßquote zeigt, dass auch zukünftig Kontrollen durch das Ordnungsamt notwendig sind, um den Forderungen des Jugendschutzgesetzes Nachdruck zu verleihen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen